Südwest Presse: Kommentar zur RAF

(15.08.2008) (ots) - Offensive 77. Unter diesem Begriff hatte vor gut 30 Jahren die Rote Armee Fraktion (RAF) serienweise in Deutschland gemordet. Nun haben Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts noch einmal davon profitiert, dass sie möglicherweise in weitere - unaufgeklärte - Straftaten aus dieser Zeit verwickelt waren. Weil sie sich, wie jeder Verdächtige, nicht selbst belasten müssen, dürfen sie alle Angaben zum Mordfall Buback verweigern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Verschärft betrachtet bedeutet das: Weil immer noch nicht alle Taten der RAF aufgeklärt sind, muss niemand, der zur RAF gehörte, über die RAF aussagen - eben weil er zur RAF gehörte. So kollektiv, wie die Terroristen ihre Taten planten und ausführten, dürfen sie bis heute schweigen. Der weiteren Aufarbeitung der Ereignisse dient das nicht. Damit könnte sich spät rächen, dass einst in den Prozessen gegen die Täter darauf verzichtet wurde, ihre Tatbeiträge (Wer fuhr das Motorrad, wer schoss?) im Detail aufzuklären. So unbefriedigend das erscheinen mag: Selbst wenn der BGH die Beugehaft angeordnet hätte, wäre die Wahrheit wohl kaum ans Licht gekommen. Hätten sich über Jahrzehnte hafterprobte Ex-Terroristen von maximal sechs Monaten Strafe beeindrucken lassen? Man darf vermuten: Nein. Und wenn die doch ausgesagt hätten? Ihre Angaben hätten ohne zusätzliche Indizien kaum überprüft werden können. Die aber fehlen bis heute.

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Pressekontakt: Südwest Presse Lothar Tolks Telefon: 0731/156218

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