Südwest Presse: Kommentar zur RAF |
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| (15.08.2008) (ots) - Offensive 77. Unter diesem Begriff hatte vor gut 30
Jahren die Rote Armee Fraktion (RAF) serienweise in Deutschland
gemordet. Nun haben Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut
Folkerts noch einmal davon profitiert, dass sie möglicherweise in
weitere - unaufgeklärte - Straftaten aus dieser Zeit verwickelt
waren. Weil sie sich, wie jeder Verdächtige, nicht selbst belasten
müssen, dürfen sie alle Angaben zum Mordfall Buback verweigern. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Verschärft betrachtet bedeutet das: Weil immer noch nicht alle Taten
der RAF aufgeklärt sind, muss niemand, der zur RAF gehörte, über die
RAF aussagen - eben weil er zur RAF gehörte. So kollektiv, wie die
Terroristen ihre Taten planten und ausführten, dürfen sie bis heute
schweigen. Der weiteren Aufarbeitung der Ereignisse dient das nicht.
Damit könnte sich spät rächen, dass einst in den Prozessen gegen die
Täter darauf verzichtet wurde, ihre Tatbeiträge (Wer fuhr das
Motorrad, wer schoss?) im Detail aufzuklären.
So unbefriedigend das erscheinen mag: Selbst wenn der BGH die
Beugehaft angeordnet hätte, wäre die Wahrheit wohl kaum ans Licht
gekommen. Hätten sich über Jahrzehnte hafterprobte Ex-Terroristen von
maximal sechs Monaten Strafe beeindrucken lassen? Man darf vermuten:
Nein. Und wenn die doch ausgesagt hätten? Ihre Angaben hätten ohne
zusätzliche Indizien kaum überprüft werden können. Die aber fehlen
bis heute. Originaltext: Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2 Pressekontakt: Südwest Presse Lothar Tolks Telefon: 0731/156218 Für die Nachricht "Südwest Presse: Kommentar zur RAF" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 266371 |
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