(28.08.2008) Es war einmal ein Rentner mit großen Füßen. Nicht ungewöhnlich groß. Größe 47, um genau zu sein! Um das zu beweisen, zeigte er dem Gericht seine Schuhe. Und bekam anschließend im Vergleich die Summe von 1676,25 Euro zugesprochen. Was war passiert? Der gute Mann aus einem Ort nahe Heidelberg hatte sich ein Sportcabrio gekauft, obwohl seine Frau zu einem „vernünftigen“ Wagen riet. Er war immerhin schon 62 Jahre alt – aber er fand, man könne sich auch in diesem Alter noch einen Autotraum erfüllen. Schon als junger Mann hatte er ein Cabrio gefahren und erinnerte das Gefühl allzu gut. Das rasante Autochen kostete eine Stange Geld. Angesichts dessen genoss der Mann seine Jungfernfahrt umso mehr. Doch nach der zweiten Fahrt - der ins Büro nämlich - zog er vor Gericht.
Die Klageschrift ließ verlauten, dass der Fußraum um das Gaspedal zu klein sei. Mit Sportschuhen Größe 47 mochte es ja noch gehen, nicht aber mit Büroschuhen in exakt derselben Größe. Die waren nämlich breiter, hatten dickere Sohlen und eine spitzer zulaufende Spitze – summa summarum: glatte zwei Zentimeter Unterschied. Mit dem Effekt, dass der gute Mann, wenn er auf die Kupplung trat, am Pedal hängen blieb. Egal, wie er den Fuß stellte: er hakte fest. Schließlich fuhr unser Autonarr auf Strumpfsocken zur Konferenz. Das Autohaus und der Hersteller verstanden den Mann nicht. Er fahre wahrscheinlich „ungelenk“, behaupteten deren Anwälte.
Vor Gericht dann die Beweisaufnahme in Innenhof. Der Richter sah sich das Gerangel der Füße eine Weile an und befand dann, es sei wirklich zu wenig Platz. Ein Auto, so entschied er, muss nicht nur mit Tennisschuhen, sondern auch mit Bürotretern gefahren werden können! Dieser Ansicht kann man sich nur anschließen. Es kann ja nicht angehen, das man mit Schuhgröße 48 oder 50 so einen Flitzer gar nicht mehr fahren kann! Das grenzt an Diskriminierung. Schließlich können sich nur Leute, die auf großem Fuß leben, so ein Auto überhaupt leisten!
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