Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Zeit für die Hausinspektion / 2. Versicherung bis 30. September kündigen

(11.09.2008) (ots) - 1. Zeit für die Hausinspektion

Es wird kühler, es wird nasser - und auch, wenn wir uns der Erkenntnis noch verschließen wollen: Die nächsten Jahreszeiten heißen Herbst und Winter. Es wird höchste Zeit, die eigene Immobilie einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen.

Es gilt, Hauswände auf kleinere Schäden wie Risse zu untersuchen, um diese umgehend auszubessern. Außerdem sollten Fenster und Türen auf undichte Stelle überprüft werden. Der Aufwand ist meistens nicht hoch und zahlt sich aus, denn damit werden Folgeschäden und erhöhte Energiekosten vermieden. Wände, Decken und Böden müssen aber nicht nur einer Überprüfung von außen standhalten, sondern auch innen begutachtet werden. Schäden im Mauerwerk selbst sind umgehend auszubessern, um die Wohnqualität im Winter aufrecht zu erhalten und ein Steigen der Heizkosten zu vermeiden. Dazu gehört auch eine gründliche Reinigung der Dachrinnen von Laub und Zweigen. Damit wird Staunässe vermieden, die zu einem Überlaufen führen kann, was letztlich Schimmel oder Schäden am Putz hervorrufen kann.

Sind größere Reparaturen nötig, muss ein Fachmann zu Rate gezogen oder ein Handwerksunternehmen beauftragt werden. Gut, wenn rechtzeitig an eine Rücklage gedacht wurde. Die Experten des Allfinanzdienstleisters Dr. Klein empfehlen, jährlich mindestens ein Prozent der Bausumme als Reserve für Reparaturen und Instandhaltungen zurückzulegen. Hier gilt allerdings: Je älter die Immobilie ist, desto höher sollte die Rücklage sein. Das zurückgelegte Geld sollte so angelegt werden, dass die Inflationsrate ausgeglichen wird und schnell darauf zurückgegriffen werden kann. Dazu eignen sich etwa Tagesgeldkonten sehr gut.

Sind umfangreichere Reparaturen nötig, kann die Immobilie beliehen werden - oder es wird ein Modernisierungsdarlehen abgeschlossen. Liegt der Kreditbedarf zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro sind diese Darlehen die beste Alternative, denn sie sind unkompliziert in der Beantragung und auf eine Besicherung des Darlehens im Grundbuch kann verzichtet werden.

2. Versicherung bis 30. September kündigen

Es gibt Situationen im Leben, in denen man sich selber verflucht. Besonders schlimm ist es, wenn man sich zu einer Sache durchgerungen hat, die man lange vor sich hergeschoben hat und die einem schwerfiel. Wenn man dann das Ganze vermasselt, weil eine Frist verstrichen ist, ärgert man sich. Ein schönes Beispiel dafür ist der Versicherungswechsel. Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss bei der Kündigung bestimmte Fristen beachten. Der 30. September gilt dabei als klassischer Kündigungstermin für fast alle Versicherungen.

Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. September beim Versicherer vorliegen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Blindlings kündigen, nur um die Frist einzuhalten, sollte man dennoch nicht. Denn vor der Kündigung der alten Versicherung sollte ein Vergleich der bestehenden Leistungen und des Preises mit neuen Marktangeboten durchgeführt werden. Also gilt: Erst vergleichen, dann rechtzeitig kündigen - und freuen statt ärgern. Versicherungsvergleiche können bequem online von zu Hause über unabhängige Allfinanzdienstleister wie Dr. Klein (www.drklein.de) durchgeführt werden.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt: Volker Bitzer Senior Manager Communications Hypoport AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -1931 Fax: +49 451 140 8 -7999

E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de Internet: www.hypoport.de

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