Wiesbadener Kurier: Zur Deutschen Bahn |
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| (01.10.2008) (ots) - Eine Verbesserung für die Verbraucher mag es
wohl sein, immerhin ein Gesetz und nicht nur eine - widerrufbare -
Verpflichtung im Kleingedruckten der Bahn, wie ursprünglich erwogen.
Wenn die DB aber einer kundenfreundlicheren Neuregelung von
Entschädigungen bei Zugverspätungen zustimmt, liegt der Verdacht
nahe, dass dem an die Börse strebenden Unternehmen Schlimmeres
erspart geblieben ist. 25 Prozent Fahrpreiserstattung bei 60 und 50
Prozent bei 120 Minuten Verspätung, damit kann Konzernchef Mehdorn
leben, auch wenn die Entschädigung höher liegt als bisher. Die
Bundesregierung hatte schärfere Regeln geplant, 2006 nach DB-Protest
aber wieder gekippt. Berlin zog sich auf die anstehende weichere
EU-Regelung zurück. 35 bis 40 Prozent aller Verspätungen fallen
ohnehin durch den Rost, weil sie auf höhere Gewalt (Selbstmörder,
Unfälle an Bahnübergängen, etc.) zurückzuführen sind. Diese ist wie
der Nahverkehr von finanziellen Entschädigungen ausgenommen. An
Augenwischerei grenzt das Angebot an die Kunden, statt verspäteter
oder ausgefallener S-Bahnen Fernzüge zu benutzen, wenn diese am
Ausgangs- oder Zielbahnhof gar nicht halten. Zu gerne würde die Bahn
zudem im Gegenzug für die Entschädigungen die Strafzahlungen an die
Bundesländer für die Verspätungen streichen und so einen Teil der
Kosten wieder wettmachen. Die unpünktlichen Züge sind aber nur eine
Baustelle der Bahn: Defekte Zugtüren, unbenutzbare Toiletten (beides
auch in neuen Zügen), undichte Bahnhofsdächer (wie in Wiesbaden),
unverständliche oder gar keine Lautsprecheransagen - die Bahn hat
auch so genug zu tun, um ihrem Börsen- und dem berechtigten Anspruch
der Fahrgäste gerecht zu werden. Originaltext: Wiesbadener Kurier Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64428 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64428.rss2 Pressekontakt: Wiesbadener Kurier Telefon: +49-(0)6131/48-5987 Fax: +49-(0)6131/48-5868 crossmedia@vrm.de 275218 |
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