Wiesbadener Kurier: Zur Deutschen Bahn

(01.10.2008) (ots) - Eine Verbesserung für die Verbraucher mag es wohl sein, immerhin ein Gesetz und nicht nur eine - widerrufbare - Verpflichtung im Kleingedruckten der Bahn, wie ursprünglich erwogen. Wenn die DB aber einer kundenfreundlicheren Neuregelung von Entschädigungen bei Zugverspätungen zustimmt, liegt der Verdacht nahe, dass dem an die Börse strebenden Unternehmen Schlimmeres erspart geblieben ist. 25 Prozent Fahrpreiserstattung bei 60 und 50 Prozent bei 120 Minuten Verspätung, damit kann Konzernchef Mehdorn leben, auch wenn die Entschädigung höher liegt als bisher. Die Bundesregierung hatte schärfere Regeln geplant, 2006 nach DB-Protest aber wieder gekippt. Berlin zog sich auf die anstehende weichere EU-Regelung zurück. 35 bis 40 Prozent aller Verspätungen fallen ohnehin durch den Rost, weil sie auf höhere Gewalt (Selbstmörder, Unfälle an Bahnübergängen, etc.) zurückzuführen sind. Diese ist wie der Nahverkehr von finanziellen Entschädigungen ausgenommen. An Augenwischerei grenzt das Angebot an die Kunden, statt verspäteter oder ausgefallener S-Bahnen Fernzüge zu benutzen, wenn diese am Ausgangs- oder Zielbahnhof gar nicht halten. Zu gerne würde die Bahn zudem im Gegenzug für die Entschädigungen die Strafzahlungen an die Bundesländer für die Verspätungen streichen und so einen Teil der Kosten wieder wettmachen. Die unpünktlichen Züge sind aber nur eine Baustelle der Bahn: Defekte Zugtüren, unbenutzbare Toiletten (beides auch in neuen Zügen), undichte Bahnhofsdächer (wie in Wiesbaden), unverständliche oder gar keine Lautsprecheransagen - die Bahn hat auch so genug zu tun, um ihrem Börsen- und dem berechtigten Anspruch der Fahrgäste gerecht zu werden.

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