Pressemitteilung PWB Rechtsanwälte Jena

(02.10.2008) (ots) - Mit zwei einstweiligen Verfügungen des Landgerichtes Erfurt, die vom Landgericht Erfurt am 05.09.2008 durch Urteile bestätigt worden sind, hatte das Gericht den drei Rechtsanwälten, Tilp, Barth und Nieding, bei einer Strafandrohung bis zu 250.000,00 EUR verboten, mit der eingetragenen und geschützten Marke des Deutschen Verbraucherschutzringes "DVS" für eigene vermeintliche Leistungen zu werben. "Nachdem die drei Rechtsanwälte durch ihren Prozessvertreter vor dem Landgericht Erfurt bereits ankündigen ließen, dass sie sich an eine einstweilige Verfügung des Gerichtes nicht halten werden, haben wir jetzt den Auftrag erhalten, gegen die drei Herren Tilp, Barth und Nieding Strafanzeige zu erstatten", sagt Matthias Kilian, Rechtsanwalt bei PWB Rechtsanwälte Jena.

Nicht nachvollziehbar ist es in diesem Zusammenhang, dass Tilp, Barth und Nieding das gerichtlich ausgesprochene Verbot tatsächlich, entsprechend ihrer Ankündigung, ignoriert haben und jetzt ganz offen vorsätzlich dagegen verstoßen. "Auch das" so Kilian wird weitere Konsequenzen für die drei prominenten Rechtsanwälte nach sich ziehen.

Der Text gibt den veröffentlichten Sachstand vom 05.09.2008 wieder, unabhängig davon, ob alle Urteile rechtskräftig waren oder nicht. Spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt.

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Pressekontakt: PWB Rechtsanwälte Jena Kanzlei im "Roten Turm" Löbdergraben 11a 07743 Jena Telefon 03641 35 35 08 Fax. 03641 35 35 09 Mail: pwb@pwb-law.com www.pwb-law.com

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