Zusatzbeiträge für die Versicherten unbedingt vermeiden / Gesetzliche Maßnahmen zur Kostensenkung nötig

(09.10.2008) (ots) - Im Hinblick auf den Kabinettsbeschluss, den einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent festzulegen, weisen die Ersatzkassen noch einmal darauf hin, dass durch einen solchen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung in 2009 eine Finanzierungslücke von 3 Mrd. Euro entsteht. Dadurch bestehe die Gefahr, dass einige gesetzliche Kassen gezwungen wären, Zusatzbeiträge zu erheben, die alleine von den Versicherten zu tragen wären. Eine solche einseitige Belastung der Versicherten müsse unbedingt vermieden werden. "Sollen die Kosten wie von der Bundesgesundheitsministerin erklärt und auch vom Gesetz gefordert zu 100 Prozent gedeckt sein, wird dies mit einem Beitragssatz von 15,5 Prozent schwierig werden. Die Politik muss durch gesetzlich flankierende Maßnahmen dafür sorgen, dass die Kassen und damit die Versicherten entlastet werden", erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV.

Ein sachgerechtes Mittel hierzu sei sicherlich, die Kassenbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II angemessen zu erhöhen. Derzeit zahlt der Bund hier nur eine Pauschale von 118 Euro pro Monat. Würde man diese Pauschale zumindest auf die in den letzten Tagen diskutierten 180 Euro anheben, hätten die Kassen Zusatzeinnahmen von 2,3 Mrd. Euro jährlich. Die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds in 2009 durch den geplanten Beitragssatz von 15,5 Prozent könnte alleine hierdurch zu einem großen Teil kompensiert werden. Eine in diesem Sinne ebenso effiziente Maßnahme sei die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel. "Alleine die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel, wie es in den meisten anderen europäischen Ländern üblich ist, würde eine Entlastung von rund 3 Mrd. Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung bringen", so Ballast. Darüber hinaus lägen gerade im Arzneimittelbereich weitere große Einsparpotentiale.

"Wenn die Bundesregierung ihre Zusage halten will, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung beim Start des Fonds vollständig aus Fondsmitteln zu decken, dann muss sie konsequenterweise durch begleitende Maßnahmen zur Entlastung auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen", fasst Ballast zusammen.

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