Urteil: Überzogene Maklerprovision ist sittenwidrig |
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| (20.11.2008) (ots) - 12 Prozent Provision plus Extragebühren wollte
ein Makler einer unerfahrenen Immobilien-Verkäuferin abknöpfen. So
nicht, urteilte ein Gericht. Dieser Provisionswucher macht den
gesamten Vertrag ungültig. Verlangt ein Makler von seinem Auftraggeber einen unangemessen hohen Maklerlohn, so ist der gesamte Maklervertrag ungültig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, über das das Immobilienportal Immowelt.de berichtet (Az.: 18 U 59/07). Im verhandelten Fall wollte eine in Immobilienangelegenheiten recht unerfahrene Dame ihr Haus verkaufen. In diesem betrieb sie nebenbei noch eine kleine Frühstückspension, die allerdings vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wurde. Der beauftragte Makler schloss mit der Frau einen Vertrag, wonach sie für Dienstleistungen in Hinblick auf ihre Frühstückspension 13.340 Euro zu zahlen habe - unabhängig davon, ob die Vermittlung Erfolg hat. Zusätzlich ließ sich der Makler noch eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von 12 Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer versprechen. Damit war die Provisionsforderung um ein Vielfaches höher als dies üblich sei. Diese extrem hohe Provisionsforderung sei sittenwidrig überhöht, da ein auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege, urteilten die Richter. Und legten nach, dass dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des beklagten Maklers nahelege. Die Dame, die dem übrigens erfolglosen Makler für seine angeblichen Leistungen bereits die erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 13.340 Euro zahlen musste, kann dieses Geld jetzt von ihm zurückverlangen. Denn der gesamte Vertrag sei wegen der Sittenwidrigkeit nichtig, urteilten die Richter. Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx Über Immowelt.de: Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 253 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 960.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft. Originaltext: Immowelt AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2 Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15 Für die Nachricht "Urteil: Überzogene Maklerprovision ist sittenwidrig" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.immowelt.de 285242 |
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