Saarbrücker Zeitung: Behindertenbeauftragte lehnt Gesetzesänderung bei Spätabtreibungen ab - Kritik an Union

(24.11.2008) (ots) - Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), hält den Gruppenantrag der Union für eine umfassende ärztliche Beratungspflicht bei Spätabreibungen für überflüssig. "Die heutige Gesetzeslage reicht für diese schweren Konfliktfälle vollkommen aus", sagte Evers-Meyer der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). Was die Union einführen wolle, sei Augenwischerei. "Die Pflicht zu beraten gibt es bereits, die Ärzte müssen dieser Pflicht nur nachkommen", meinte die SPD-Politikerin.

Mit dem Gesetzentwurf zielt die Union insbesondere auf eine Verringerung der Spätabtreibungen von behinderten Kindern.

Das größte Problem für die Eltern sei hier die Tatsache, nach der Geburt ihrer behinderten Kinder keine umfassende Hilfe zu bekommen, erläuterte Evers-Meyer. "Wir alle, auch die Union, sollten uns stärker um das Leben behinderter Kinder kümmern, anstatt Probleme zu sehen, die es so nicht gibt", erklärte Evers-Meyer.

Etwa 80 Prozent der Ehen mit behinderten Kindern würden geschieden. "Es fängt damit an, dass es kaum Krippenplätze für behinderte Säuglinge gibt, und dass nur sehr wenige integrative Kindergärten und Schulen existieren", sagte die SPD-Politikerin. Zum Teil müssten die Eltern solche Plätze einklagen. "Die eine oder an der Frau würde sich wahrscheinlich anders entscheiden, wenn sie wüsste, dass ihr behindertes Kind in unserer Gesellschaft wirklich willkommen ist", meinte Evers-Meyer.

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