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(24.11.2008) (ots) - Die Behindertenbeauftragte der
Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), hält den Gruppenantrag der
Union für eine umfassende ärztliche Beratungspflicht bei
Spätabreibungen für überflüssig. "Die heutige Gesetzeslage reicht für
diese schweren Konfliktfälle vollkommen aus", sagte Evers-Meyer der
"Saarbrücker Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). Was die Union einführen
wolle, sei Augenwischerei. "Die Pflicht zu beraten gibt es bereits,
die Ärzte müssen dieser Pflicht nur nachkommen", meinte die
SPD-Politikerin.
Mit dem Gesetzentwurf zielt die Union insbesondere auf eine
Verringerung der Spätabtreibungen von behinderten Kindern.
Das größte Problem für die Eltern sei hier die Tatsache, nach der
Geburt ihrer behinderten Kinder keine umfassende Hilfe zu bekommen,
erläuterte Evers-Meyer. "Wir alle, auch die Union, sollten uns
stärker um das Leben behinderter Kinder kümmern, anstatt Probleme zu
sehen, die es so nicht gibt", erklärte Evers-Meyer.
Etwa 80 Prozent der Ehen mit behinderten Kindern würden
geschieden. "Es fängt damit an, dass es kaum Krippenplätze für
behinderte Säuglinge gibt, und dass nur sehr wenige integrative
Kindergärten und Schulen existieren", sagte die SPD-Politikerin. Zum
Teil müssten die Eltern solche Plätze einklagen. "Die eine oder an
der Frau würde sich wahrscheinlich anders entscheiden, wenn sie
wüsste, dass ihr behindertes Kind in unserer Gesellschaft wirklich
willkommen ist", meinte Evers-Meyer.
Originaltext: Saarbrücker Zeitung
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