Jahreswechsel sorgt für Kopfschmerzen - Unternehmen werden mit einem hohen Umstellungsaufwand konfrontiert |
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| (27.11.2008) (ots) - Zum Jahreswechsel hält der Gesetzgeber wieder
zahlreiche Überraschungen für Lohnabrechner parat. In rund 20
Gesetzen sind Änderungen bestehender Regelungen oder auch komplett
Neues wie der Gesundheitsfonds geplant. Erst eines davon hat den
vollständigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen - und wird noch in
diesem Jahr wieder korrigiert werden. Die Vorhaben reichen von neuen
Datenübermittlungspflichten, über die Neuregelung der
Insolvenzgeldumlage bis zu den üblichen Anpassungen der Beitragssätze
in der Sozialversicherung. "Der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber,
deren Steuerberater und die Entwickler entsprechender Software ist
immens und übertrifft den der vergangenen Jahre deutlich", berichtet
Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, dem
IT-Dienstleister für Freiberufler und mittelständische Unternehmen. Bereits endgültig verabschiedet wurde das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, mit dem die Deutsche Rentenversicherung die auch Zuständigkeit für die Übermittlung und Prüfung der arbeitnehmerbezogen Daten zur Unfallversicherung erhält. Für Arbeitgeber wurde damit zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen. Von Januar 2009 an müssen sie mit jeder Entgeltmeldung an die Krankenkassen weitere Daten zur Unfallversicherung übermitteln - für jeden einzelnen Mitarbeiter. Bisher reichte einmal jährlich die Versendung der Lohnnachweise an die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diese Meldung entfällt aber vorerst nicht. Neue Insolvenzgeldumlage schafft Liquiditätsbedarf im Unternehmen Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage löst das bisherige Umlageverfahren ab. Von Januar an ist die Umlage für die Insolvenzgeldvorsorge vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich abzuführen. Der Beitrag wird dann von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Bisher waren diese erst auf Grund eines Bescheides der Berufsgenossenschaft fällig. Somit kommt auf die Unternehmen neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch ein höherer Liquiditätsbedarf zu. Das sind nur zwei Beispiele aus einem umfangreichen Bündel an Änderungen, die Lohnabrechner zum Jahreswechsel berücksichtigen müssen. Der Umstellungsaufwand betrifft sowohl Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungen im Hause abwickeln, als auch Steuerberater, die die Abrechnungen für ihre Mandanten übernehmen. Zur Unterstützung einer möglichst reibungslosen Einstellung auf die neue Gesetzeslage bietet die DATEV neben ihren Lohnabrechnungsprogrammen und Datenübermittlungslösungen auch Fachliteratur und Seminare an. Bei den sehr stark nachgefragten "Jahreswechsel-Seminaren" wird in dieser Saison der 400.000 Teilnehmer seit 1993 begrüßt. Originaltext: DATEV eG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51295 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51295.rss2 Pressekontakt: DATEV eG Claudia Specht Tel. 0911 319-1450 claudia.specht@datev.de www.datev.de/presse 286773 |
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