(01.12.2008) Naivität in Sachen Werbung zahlt sich niemals aus. Nicht in Sachen Kundenanlockung und erst Recht nicht in Sachen Copyright. Niemals, niemals sollte man einfach ein Bild aus dem Internet für seine Werbaktionen verwenden, ohne zuvor überprüft zu haben, ob dieses Bild nicht irgendwelche Rechte verletzt. Das nämlich kann einen teuer zu stehen bekommen!
Das musste auch Heinz F. aus Chemnitz erfahren. In aller Unschuld hatte er sich für einen Flyer, der eine eigene Tanzveranstaltung bewerben sollte, eine schöne Dame aus dem Internet heruntergeladen, die einen attraktiven Kussmund machte. Zugleich hatte er das Bild auch auf seiner Homepage eingestellt und auf Plakate drucken lasen. Nun soll er dafür 143000 Euro bezahlen – und zwar an Deutschlands Vorzeigemodell Heidi Klum. Diese Summe stand auf der Rechnung, die Heidi’s Manager und Vater dem Mann aus Chemnitz zusammen mit einer einstweiligen Verfügung zugestellt hatte. Günther Klum sieht sich im Recht. Er kennt seine Tochter wie kein anderer und es ist sein Job, sie gegen unberechtigte Vereinnahmung zu schützen. Die unerlaubte Nutzung von Bildern ist strafbar. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder einfach Werbung mit Heidi Klums Gesicht machen könnte?! Herr Klum führte außerdem ins Feld, das Heidis Konterfei neben zwei Biermarken zu sehen war – und Heidi macht nun mal keine Werbung für Bier! Den Rechnungsbetrag erklärt er damit, dass man weitaus mehr hätte zahlen müssen, wenn man Heidi gebucht hätte. Herr F. wurde aufgefordert, das Geld an ein Bethanien Kinderdorf zu spenden.
Doch der gute Mann aus Chemnitz versteht überhaupt nicht, welcher D-Zug ihn platt machte. Er sagt, er habe das Bild ohne Copyright und Honorarforderung im Internet gesehen. Kann sein, dass der Portalbetreiber am Ende auch noch eine fette Rechnung bekommt. Das Kinderdorf wird’s danken!
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Eingestellt von fastline GmbH