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(03.12.2008) (ots) - "Die Feuerwehren sollten von der
EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen werden", fordert der Deutsche
Feuerwehrverband (DFV). Ein unlängst ergangener Beschluss des
Europäischen Ausschusses für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten zur Arbeitszeitrichtlinie führt zur Aufhebung des von
den EU-Staaten nach jahrelangem Streit gefundenen Ratskompromisses
über die in der Europäischen Union maximal zulässige Arbeitszeit.
Hiervon sollen in Zukunft auch die Feuerwehren betroffen sein.
"Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge", erklären Ulrich
Behrendt, Vizepräsident des DFV, und Raimund Bücher, Vorsitzender des
Werkfeuerwehrverbands Deutschland. "Eine Umsetzung der Beschlusslage
führt zur Aufhebung der bei den Feuerwehren üblichen flexiblen
Arbeitszeitsysteme, die an sehr vielen Standorten auf nationalen
Ausnahmeregelungen beruhen. Durch eine Änderung der bestehenden
Möglichkeiten ist damit das durch die Feuerwehren gewährleistete
flächendeckende Gefahrenabwehrsystem in Deutschland an vielen Stellen
gefährdet", warnen Behrendt und Bücher vor den Folgen der veränderten
Richtlinie.
"Die Arbeitsbelastung von Krankenhausärzten und
Feuerwehrangehörigen ist nicht vergleichbar. Die Einsatzfrequenzen
und -zeiten der Feuerwehrleute liegen weit unter denen von Ärzten in
Krankenhäusern. Eine Übernahme der für Krankenhausärzte berechtigten
Regelungen auf den Dienst von Feuerwehrangehörigen ist daher unter
dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes nicht begründbar", erläutern
die Experten den Hintergrund der Forderung.
Die derzeit überwiegend praktizierten Arbeitszeitmodelle mit 24
Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils achtstündiger
Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereitschaftsruhezeit
gewährleisten die erforderliche Sicherheit in den betreuten
Bereichen, außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche
Arbeitsleistungen in den Bereitschaftszeiten. Der
Rund-um-die-Uhr-Schutz muss bestehen bleiben. Vergleichbares bieten
lediglich Schichtsysteme in Richtung "Vollkonti-Betrieb" (3x8 Stunden
Arbeitzeit pro Tag), also eine deutlich größere Anzahl täglicher,
sozial belastender Arbeitsschichten.
"Ein Wegfall der ,opt-out'-Möglichkeit würde an den meisten
Standorten unvermeidbar zu einer Unterbesetzung der Feuerwehren
führen, da ausgebildete Feuerwehrangehörige jetzt und auch in Zukunft
nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Letztlich ergeben
sich hieraus erhebliche Defizite in der Sicherheit", verdeutlichen
Behrendt und Bücher.
Hintergrund zur EU-Arbeitszeitrichtlinie:
Mit der Bestätigung der Haltung des Europäischen Parlaments aus
der ersten Lesung soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden
begrenzt bleiben. Nationale Ausnahmeregelungen und damit die unter
"opt-out" bekannte Ausnahme sollen innerhalb von drei Jahren nach
Inkrafttreten der Arbeitszeitrichtlinie auslaufen. Bei der Anrechnung
von Bereitschaftszeit stimmte der Ausschuss dafür, dass im Prinzip
alle Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet soll.
Auch der Wegfall der "opt-out"-Regel würde die hauptberuflichen
Feuerwehren in ihrem Bestand gefährden. Die Notwendigkeit eines
Erhalts des an sehr vielen Standorten üblichen 24 Stunden-Dienstes im
Rahmen der in Deutschland mit § 7 Abs. 2a Arbeitszeitgesetz
eingeführten Regelung, die in Europa als "opt-out"-Regel bekannt ist,
und damit der Erhalt einer Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit von
mehr als 48 Stunden für die Feuerwehren begründet sich insbesondere
darin, das für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Bereichen
des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des
Rettungsdienstes notwendige Maß an Flexibilität zu erhalten.
Hinweis für die Presse:
Gerne vermitteln wir Ihnen Ulrich Behrendt oder Raimund Bücher als
Interviewpartner.
Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
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