Die Stadtwerke Uelzen GmbH begrüßt die Grundsatzentscheidung des BGH zur kartellbehördlichen Preiskontrolle

(10.12.2008) (ots) - Die Stadtwerke Uelzen GmbH, die mit der Energiemarke mycity am Markt sind, begrüßt die Klarstellung des Bundesgerichtshofes in der Wärmemarktfrage. Der BGH hat heute in einem Verfahren vor dem Kartellsenat entschieden, dass es keinen allgemeinen Wärmemarkt gibt und somit Erdgasweiterverteiler der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle nach § 19 GWB unterliegen. "Es war sehr wichtig, dass diese Rechtsfrage endlich letztinstanzlich geklärt worden ist und nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen Erdgasversorger Rechtssicherheit besteht. Deshalb ist das heute kein guter oder schlechter, sondern ein notwendiger Tag", kommentiert Markus Schümann, Geschäftführer der Stadtwerke Uelzen GmbH, den heutigen Beschluss. Nicht befasst hat sich der BGH hingegen mit der Frage, ob die Gaspreise der Stadtwerke Uelzen GmbH vor nunmehr fast drei Jahren überhöht waren. Die Klärung dieser Frage hat der BGH vielmehr folgerichtig an das OLG Celle zurückverwiesen.

Das OLG Celle hatte unabhängig von der Frage der Marktabgrenzung bereits Anfang des Jahres Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung der Landeskartellbehörde Niedersachsen geäußert. Die Frage nach der Existenz eines Wärmemarktes war ein Teilaspekt davon. "Mit der Entscheidung ist eine zwischen den Senaten des BGH strittige Grundsatzfrage für alle 770 Erdgasversorger geklärt", kommentiert der Kartellrechtsexperte Prof. Dr. Siegried Klaue das Urteil. "Der BGH hat so den Weg geebnet, die Stadtwerke Uelzen GmbH von den ungerechtfertigten Vorwürfen der missbräuchlichen Preisgestaltung zu befreien."

Hintergrund des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist eine Entscheidung des OLG Celle, das auf die Beschwerde der Stadtwerke Uelzen eine Verfügung der Landeskartellbehörde Niedersachsen für rechtswidrig erklärt und aufgehoben hat. Diese Verfügung besagt, die Stadtwerke Uelzen hätten zwischen November 2005 und März 2006 überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert und die angeblich marktbeherrschende Stellung in ihrem Netzgebiet missbräuchlich ausgenutzt. Nach Meinung des OLG Celle reiche es jedoch nicht, nur Unternehmen, die Endverbraucher mit Erdgas belieferten, miteinander zu vergleichen. Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen. Die Erdgasversorger konkurrierten auch mit den Anbietern der übrigen Wärmeenergien wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme und dezentralen Anlagen für erneuerbare Energien. Gegen diese Entscheidung hatte die Landeskartellbehörde Niedersachsen Rechtsbeschwerde eingelegt.

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Weitere Informationen unter www.mycity.de

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Pressekontakt: Dipl.-Kfm. Mirco Pinske Unternehmenskommunikation mycity - Stadtwerke Uelzen GmbH Im Neuen Felde 105 29525 Uelzen Tel.: +49 (0) 581 960-120 Fax: +49 (0) 581 960-111 E-Mail: m.pinske@stadtwerke-uelzen.de

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