BA: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich in der Grundsicherung |
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| (29.12.2008) (ots) - Am 1.1.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Über die Änderungen
hinaus, die sowohl für Agenturen für Arbeit als auch für
Arbeitsgemeinschaften gelten (siehe Pressemitteilung Nr. 83/2008),
gibt es in der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) einige
Be-sonderheiten:
Die wichtigsten Informationen für Bürger:
Die so genannten "Sonstigen weiteren Leistungen" entfallen. Sie
fließen ein in das Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung
und Eingliederung und die Möglichkeiten der freien Förderung.
Persönliche Ansprechpartner und Fallmanager können damit
individuelle, auf den Bedarf des jeweiligen Men-schen zugeschnittene
Unterstützungs- und Förderleistungen gewähren.
Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum
(Wieder)einstieg in den Job gewährt. Das können u.a. Leistungen wie
Kosten für Bewerbungen oder für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
sein. Neu ist, dass die Kosten für bestimmte Nachweise
(Gesundheitspass o. ä.) unbürokratischer gewährt wer-den können. Auch
die Finanzierung von Frisörbesuchen ist, sofern dies für die
Arbeitsaufnahme nötig ist, nicht mehr ausgeschlossen.
Für Existenzgründer können nunmehr neben dem Einstiegsgeld Darlehen
und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewährt werden.
Die wichtigsten Informationen für Träger:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für Arbeitslosengeld II-Bezieher
gibt es nicht mehr. Gleichzeitig werden die Arbeitsgelegenheiten in
der Entgeltva-riante von der Versicherungspflicht zur
Arbeitslosenversicherung befreit. Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Arbeitsgemein-schaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet un-ter www.ba-audio.de. Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2 Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487 292219 |
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