BA: Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger |
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| (29.12.2008) (ots) - Am 1.1.2009 tritt das Gesetz zur Neuausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Damit werden die
Förderinstrumente der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften
zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Bezieher reduziert, vereinfacht
und flexibilisiert.
Die wichtigsten Informationen für Bürger:
Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum
(Wieder)einstieg in den Job gewährt. Darunter fallen zum Beispiel
bekannte Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder
Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung. Neu ist, dass
bestimmte Nachweise (Gesundheitspass o.ä.) unbürokratischer
finanziert werden können. Die Vermittlungsfachkräfte können mit den
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget individuell zuge-schnittene und
schnelle Unterstützung geben und damit schneller helfen.
Neu ist der Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des
Hauptschul-abschlusses. Die Agenturen für Arbeit werden dies bei
Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei
Erwachsenen mit einer be-ruflichen Weiterbildung kombinieren.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber:
Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem
Arbeit-geber, analog zu den bisherigen betrieblichen
Trainingsmaßnahmen, bleiben erhalten, auch wenn sich Name und
Rechtsgrundlage ändern. Sie sind nun-mehr auf maximal vier Wochen
begrenzt.
Wenig genutzte und bürokratische Förderinstrumente wie der
Einstellungszu-schuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei
Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der
Arbeitslosenversicherung bei Ein-stellung älterer Arbeitnehmer
entfallen. Ebenso werden Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen,
wenn Auszubildende während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B.
ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnehmen, nicht mehr gewährt. Die wichtigsten Informationen für Träger: Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlus-ses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer berufli-chen Weiterbildung realisiert. Träger sollten rechtzeitig entsprechende Maß-nahmen einrichten und zertifizieren lassen. Die neuen Maßnahmen zur "Aktivierung und Eingliederung" (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben. Die Ausschreibungen sind im Internetange-bot der BA unter www.arbeitsagentur.de abrufbar. Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorberei-tende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Ände-rungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam. Vergabeverfahren starten also erst später. Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Agenturen für Ar-beit. Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet un-ter www.ba-audio.de. Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2 Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487 292229 |
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