Was will die Bundesregierung in der Finanz- und Versicherungsvermittlung? Muss Karlsruhe tätig werden?

(09.01.2009) (ots) -

Honorarberatung wird von der Bundesregierung gefordert - im neuen "Mittelstandsentlastungsgesetz" aber nicht erlaubt

Im geplanten 3. Mittelstandsentlastungsgesetz soll zwar die Honorarberatung für Versicherungsmakler erweitert werden (auf "Beschäftige" von "Unternehmen") aber eine Beratung gegen Entgelt von Verbrauchern soll Versicherungsmaklern - anders als bei Firmen - weiterhin nicht erlaubt sein. Eine schriftliche Anfrage der Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, die im Wirtschaftsausschuss Mitglied sind, hat diese Auffassung der Bundesregierung nochmals bestätigt.

Im Handelsblatt vom 08.01.2009 wird nun Frau Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner mit der Aussage zitiert, "wenn ich mein Geld für meine Zukunft anlege, ist mir eine offene Gebühr lieber als eine versteckte Provision". Es stellt sich nun die Frage, was die Bundesregierung will - das Verbot der Beratung von Verbrauchern gegen Entgelt aufrecht erhalten - also selbst bei Verbrauchern, die promovierte Juristen sind - und weiterhin über die Qualität in der Branche meckern "Da liegt einiges im Argen" (Frau Bundesministerin Aigner, Handelsblatt vom 08.01.2009) oder den Mut haben, auch die Beratung gegen Entgelt durch Versicherungsmakler zum Beispiel der "nur Hausfrau" mit "berufstätigem Vorstand als Ehemann" zu erlauben.

Sofern das geplante 3. Mittelstandsentlastungsgesetz so bleiben sollte wie vom Bundeskabinett beschlossen, so wird sich ohnehin das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz beschäftigen müssen. Eine Ehefrau, die als Angestellte (also "Beschäftigte") im Bauernhof des Ehemannes mitarbeitet, kann zukünftig von einem Versicherungsmakler gegen Entgelt beraten werden, wenn der Makler auch die Firma - also den Mann - berät; die "nur mitarbeitende Ehefrau", die als CSU-Mitglied sicher ist, dass ihre Ehe mit "Bauer Horst" hält, darf allerdings nicht gegen Entgelt von einem Versicherungsmakler beraten werden; ein mit dem Grundgesetz wohl nicht vereinbarer "Zustand".

Originaltext: Stefan Jauernig Versicherungsmakler Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74066 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74066.rss2

Pressekontakt: Stefan Jauernig Inhaber der Firma Stefan Jauernig Versicherungsmakler e.K. Dr.-Tusch-Str. 38 50226 Frechen Tel.: 02234-92 37 00 Fax: 02234-92 37 01 jauernig@j-makler.de www.j-makler.de

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