Greifvogelfänger zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt / Vogelschützer filmten ihn mit einer illegalen Falle |
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| (13.03.2009) (ots) - Weil er mit einer großen Käfigfalle streng
geschützten Greifvögeln nachgestellt hat, ist gestern ein Jäger aus
dem Münsterland zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro
verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster sah es als erwiesen an,
dass der Jagdaufseher im Wald bei Groß-Reken im Frühling 2008 eine
sog. Krähenmassenfalle betrieben und damit mindestens einen streng
geschützten Mäusebussard sowie Krähen gefangen hat. Mitarbeiter des
Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten die illegale Falle nach
einem Hinweis mehrere Tage lang observiert und den Angeklagten an der
Falle sowie beim Versorgen einer lebenden Ködertaube gefilmt. Vor
Gericht hatte der Jäger bis zuletzt behauptet, bei der Falle handele
es sich um einen "Wildgarten", in dem er verletzte Vögel "gepflegt"
habe. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit dem Gerät jedoch streng
geschützten Greifvögeln nachgestellt und in mindestens einem Fall
auch gefangen haben. Nach der Vernehmung von fast ein Dutzend Zeugen, darunter zwei Polizisten und drei Mitarbeiter der Borkener Kreisverwaltung, hatte das Gericht keine begründeten Zweifel mehr an der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn gestern wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Neben der Geldstrafe droht dem passionierten Waidmann damit auch der Verlust des Waffen- und Jagdscheins, denn falls das Urteil rechtskräftig wird, gilt er laut Waffengesetz als "unzuverlässig". Komiteevorsitzender Heinz Schwarze begrüßte das Urteil und hofft, dass andere Vogelfänger dadurch abgeschreckt werden. "Die illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersedelikt sondern in ihrer Gesamtheit ein großes Umweltverbrechen. Viele der betroffenen Arten sind in Deutschland stark gefährdet und werden trotzdem weiter dezimiert", so Schwarze. Originaltext: Komitee gegen den Vogelmord e. V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7154 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7154.rss2 Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord e.V., Auf dem Dransdorfer Berg 98, 53121 Bonn, Email: info@komitee.de Weitere Informationen und Fotos zu dem Fall finden Sie hier: http://www.komitee.de/index.php?reken Für die Nachricht "Greifvogelfänger zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt / Vogelschützer filmten ihn mit einer illegalen Falle" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.komitee.de 302352 |
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