Primagas widerspricht Vorwürfen des Bundeskartellamts

(15.04.2009) (ots) - Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2007 gegen Drachen-Propangas GmbH, Friedrich Scharr KG, Progas GmbH & Co. KG, Primagas GmbH, Sano-Propan GmbH, Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH Bußgeldbescheide wegen des Vorwurfs eines sog. Kundenschutzkartells erlassen. Ingesamt wurden Bußgelder in Höhe von knapp 208 Millionen Euro gegen die Unternehmen verhängt. Heute wurden im Rahmen eines erweiterten Verfahrens seitens des Bundeskartellamtes auch Bußgeldbescheide gegen Westfalen AG und Propan Rheingas GmbH & Co. KG erlassen. Die Meldung wurde von mehreren Nachrichtenagenturen aufgegriffen.

Der Bußgeldbescheid von Primagas betrifft die Bereiche Tank- und Flaschengas. Primagas hat bereits im Jahr 2007 rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid eingeleitet und widerspricht den Vorwürfen.

Über Primagas

Primagas wurde 1950 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Krefeld. Das Unternehmen handelt und vertreibt Flüssiggas für den privaten und gewerblichen / industriellen Bereich über Gastanks und Gasflaschen.

Originaltext: PRIMAGAS Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29273 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29273.rss2

Pressekontakt: F&H Porter Novelli Helmut Freiherr von Fircks Tel. : 089 121 75 210 Email: presse-primagas@f-und-h.de

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