Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Recht ist nicht gleich Recht Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland |
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| (27.05.2009) (ots) - Ferienzeit: die Blechlawine rollt. Ein Moment der
Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Auch wenn einen
selber keine Schuld trifft, eine Reparatur bringt immer
Unannehmlichkeiten mit sich, besonders wenn der Unfallort im Ausland
liegt. Zwar ist die Schadenregulierung seit einigen Jahren EU-weit
einfacher geworden: Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht
werden und jeder im EU-Raum ansässige Versicherer muss einen
Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland benennen können. Doch
nach wie vor gilt das Recht des Schadenortes und das weicht in vielen
Fällen vom deutschen erheblich ab. Was man im Ernstfall wissen sollte: Kaum ein ausländischer Unfallgegner kennt den deutschen Regulierungsbeauftragten seiner Versicherung. Meist muss sich der Geschädigte selber darum kümmern. Die HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung rät, sich an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0180 25026) zu wenden und dort den Ansprechpartner zu erfragen. - Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann die Nummer vor Reiseantritt im Handy speichern. Maximal drei Monate hat der Regulierungsbeauftragte Zeit, um den Schaden zu beheben. Ist die Haftungsfrage doch nicht so eindeutig wie angenommen, muss zumindest in dieser Zeit eine begründete Ablehnung vorliegen. Spätestens jetzt wird sich der Geschädigte überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Doch Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten werden außer in Deutschland oder Österreich in allen anderen EU-Staaten entweder nur eingeschränkt oder gar nicht von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet. Wer diese Kosten nicht selber bezahlen will, braucht eine Rechtsschutzversicherung. Originaltext: HUK-Coburg Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2 Pressekontakt: Ansprechpartner: Karin Benning Pressestelle HUK-COBURG, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg Telefon (09561) 96-2084; Fax (09561) 96-3680; E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de Für die Nachricht "Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Recht ist nicht gleich Recht Rechtsschutzversicherung hilft bei Unfall im Ausland" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.huk.de 316725 |
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