DFine Europe akzeptiert einstweilige Verfügung zu Werbeaussagen über Knochenzement / Unternehmen erkennt die von der Medtronic GmbH beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung als bindend an |
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| (29.06.2009) (ots) - Eine durch die Medtronic GmbH beim Landgericht
Köln erwirkte einstweilige Verfügung ist von der DFine Europe GmbH
gegenüber der Medtronic GmbH als bindend anerkannt worden. Die
einstweilige Verfügung untersagt es DFine Europe unter anderem,
irreführende Werbeaussagen in Bezug auf die Kyphon®
Ballon-Kyphoplastie-Produkte von Medtronic in Deutschland zu
verwenden. Am 19. Mai 2009 hatte das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung zugunsten von Medtronic gegen die DFine Europe GmbH erlassen (Landgericht Köln, Aktenzeichen 33 0 147/09). Mit der Verfügung wurde die DFine Europe GmbH angewiesen, bestimmte Werbeaussagen zu unterlassen, die ihren Knochenzement StabiliT[TM] ER2 mit Medtronics KyphX ® HV-R[TM] Knochenzement (jetzt bekannt als KYPHON® HV-R® Knochenzement) vergleichen. Eine einstweilige Verfügung gibt dem Antragsteller nach deutschem Recht die Möglichkeit, bei einem zuständigen Gericht präventive Maßnahmen gegen wettbewerbsschädigendes Verhalten zu beantragen, unter anderem gegen irreführende Werbung. Die DFine GmbH Europa hat die Bedingungen der einstweiligen Verfügung als bindend akzeptiert. Informationen über Medtronic Medtronic, Inc. mit Hauptsitz in Minneapolis, USA ist ein weltweit führender Anbieter in der Medizintechnik. Medtronic GmbH in Deutschland hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie finden Medtronic im Internet unter www.medtronic.com und www.medtronic.de . In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen den Risiken und Unsicherheiten, wie sie auf dem Formular 10-K des Berichts von Medtronic für das am 24. April 2009 abgeschlossene Geschäftsjahr dargestellt sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Voraussagen wesentlich abweichen. Ballon-Kyphoplastie verwendet Technologien, die von Gary K. Michelson, M.D. entwickelt wurden. Originaltext: Medtronic GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9473 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9473.rss2 Presse-Auskünfte: Andreas Bohne Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit Tel: ++49 (0) 2159 8149 140 Mobil: ++49 (0) 170 791 6674 Fax: ++49 (0) 2159 8149 252 eMail: andreas.bohne@medtronic.com Für die Nachricht "DFine Europe akzeptiert einstweilige Verfügung zu Werbeaussagen über Knochenzement / Unternehmen erkennt die von der Medtronic GmbH beim Landgericht Köln erwirkte einstweilige Verfügung als bindend an" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / 322755 |
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