Südwest Presse: Kommentar zum Wahlrecht

(29.06.2009) (ots) - Die SPD will den Konflikt um die notwendige Reform des Wahlrechts nun also doch nicht auf die Spitze treiben, um des lieben Koalitionsfriedens willen. Doch welche Sanktionsmöglichkeiten hätte die Union denn gehabt, wenn sich die Genossen entschlossen hätten, am Freitag im Bundestag dem Gesetzentwurf der Grünen zuzustimmen? Glaubt jemand ernsthaft, die Kanzlerin würde deshalb die SPD-Minister entlassen und die letzten drei Monate bis zur Wahl ohne parlamentarische Mehrheit regieren, noch dazu in dieser Krise? Eine gute Figur haben beide Parteien im Streit um die Überhangmandate nicht gemacht. Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den Auftrag zur Änderung des Wahlrechts erteilt. Hätten sich Union und SPD, zusammen mit der Opposition, gleich an die Arbeit gemacht, wäre es möglich gewesen, eine Regelung, die in Karlsruhe bestehen kann, bis zum Ende dieser Wahlperiode zu beschließen. Offenkundig aber waren sich die Parteistrategen nicht ganz einig, wem das geltende Recht ein letztes Mal mehr nutzen könnte. Daher wurde wie so oft auf Zeit gespielt. Sicher war es allzu großzügig von den Verfassungsrichtern, dem Bundestag eine Frist bis 2011 zu gewähren. Das dient allen, die jetzt eine Entscheidung in letzter Minute blockieren, als bequemer Vorwand, besonders der Union, die wohl auf die meisten Überhangmandate am 27. September hoffen darf. Die SPD hat den Mund gespitzt und nicht gepfiffen. Ihr ging es eher um öffentliche Aufregung, nicht aber um die Sache selbst. Das Ansehen der parlamentarischen Demokratie pflegt die Koalition auf diese Weise sicher nicht.

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