Eigentums-Wohnanlage: Wer Recht am Garten hat |
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| (02.07.2009) (ots) - Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind
grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf
seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des
Gartens koppelt, braucht daher eine Teilungserklärung oder eine im
Grundbuch eingetragene Vereinbarung. Häufig trennen die Eigentümer von Parterre-Wohnungen ihre Gärten auf Grundlage von Mehrheitsbeschlüssen ab, um sie alleine zu nutzen. Juristisch ist dieses Vorgehen nicht haltbar, denn Außenflächen sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, berichtet Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Gehört zu einer Parterre-Eigentumswohnung ein Garten, gibt nur die Klärung der Rechtsverhältnisse vor dem Kauf Sicherheit davor, dass nachher die Nutzung nicht eingeschränkt werden kann, bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 32 Wx 31/07). Dem Urteil folgend, kann ein exklusives Sondernutzungsrecht nicht durch Mehrheitsbeschluss geschaffen werden, sondern nur durch die Teilungserklärung oder eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung, ergänzt Immowelt.de. Selbst jahrelange Gartennutzung schafft hier kein Gewohnheitsrecht. Gibt es keine dieser juristisch haltbaren Bekundungen, kann jeder Einzelne der Eigentümergemeinschaft den Garten mit nutzen. Ein Hintertürchen gibt es aber doch, wie das Oberlandesgericht bemerkt: Die Mehrheit könne beschließen, die Gartenflächen an die jeweiligen Wohnungseigentümer zu vermieten. Über Immowelt.de: Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit Immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 58 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen. Unsere Softwareprodukte Makler 2000, estatePro und Immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten. Abgerundet wird unser Angebot durch das Fach-Portal Bauen.de und das Ferienwohnungs-Portal Fewoanzeigen.de. Originaltext: Immowelt AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2 Presse-Kontakt: Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15 323472 |
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LVZ: Kubicki: Union sieht in FDP nur einen Mehrheitsbeschaffer / Frontale Auseinandersetzung mit Unionspersonen und Positionen angekündigt (ots) - Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef, Wolfgang
Kubicki, hat für die Liberalen in Zukunft frontale
Auseinandersetzungen mit gewissen Unions-Positionen und Personen
angekündigt. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"
(Dienstag-Ausgabe) sagte Kubicki: "In Wahrheit hat die Union immer ... weiter
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