Rheinische Post: Justiz-Skandal Von Detlev Hüwel

(02.07.2009) (ots) - Der Fall des angeblichen Kinderschänders aus Viersen, der jetzt auf richterliche Anordnung freigelassen werden musste, lässt den Atem stocken. Wie mag den missbrauchten Kindern und ihren Eltern zumute sein, die jetzt ohnmächtig damit rechnen müssen, diesem Mann auf offener Straße zu begegnen? Was sind das für Richter, die so etwas ermöglichen?, werden sich viele Menschen im Land fragen. Geht der Schutz des mutmaßlichen Täters vor dem Schutz der jungen Opfer? Dieser Fall scheint sich als doppelter Justizskandal zu entpuppen. Dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach neun Monate für ihre Ermittlungsarbeit brauchte, ist nicht nachzuvollziehen, auch wenn die Personaldecke dünn sein mag. Mindestens genau so schlimm ist allerdings, dass das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf die Freilassung anordnete, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit beendet und Anklage erhoben hatte. Sicher: Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzen darf, auf sechs, allenfalls neun Monate begrenzt. Ausnahmen sind aber dennoch möglich. Das OLG hat diesen Ermessensspielraum nicht genutzt. Das verstehe, wer will.

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