Deutscher Bundestag verabschiedet Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung |
||||||
| (03.07.2009) (ots) - Der Deutsche Bundestag hat in seiner
Sitzung vom 2. Juli 2009 in zweiter Lesung die Novelle der Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) verabschiedet.
Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe wie Kaminöfen und
andere kleine Feuerungsanlagen sollen demnach in Zukunft strengere
Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten gelten. Außerdem
werden Mindestwirkungsgrade verlangt. Darauf macht der HKI
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der
an der Erarbeitung dieser Verordnung im Vorfeld der Beratungen
beteiligt war. "Mit der Verabschiedung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung durch den Deutschen Bundestag wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Hersteller und Verbraucher zurückgelegt. Das hilft vor allem, die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren", so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. "Nach einhelliger Meinung soll sich dadurch der heutige Ausstoß von 24.000 Tonnen jährlich bis zum Jahr 2025 halbieren." Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Novelle werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie Holz und Braunkohlenbriketts verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Lange Übergangsfristen sorgen für Investitionssicherheit Die Einführung der sehr anspruchsvollen Anforderungen erfolgt ab Inkrafttreten der Verordnung in zwei Stufen. Die Einhaltung dieser neuen Anforderungen wird in einer Typprüfung in dafür vorgesehenen Prüfstellen überprüft. Kontrollmessungen beim Betreiber der Feuerstätte sind dagegen nicht vorgesehen. Für die Einhaltung der Anforderungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen sind lange Übergangsfristen vorgesehen, die schrittweise ab 2014 gelten sollen. Einzelraumfeuerungen, die die für sie jeweils vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit einer geeigneten Emissionsminderungs-Maßnahme, z.B. einem Filter, ausgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausgenommen von einer Austausch- bzw. Nachrüstungspflicht sind Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Auch wenn für eine bestehende Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb weiterhin möglich. Generell befreit von der Einhaltung von Grenzwerten sind zudem auch Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt. Somit sind die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele auf eine sozialverträgliche Weise erreicht worden. Betroffen von einer Nachrüstung oder einem möglichen Austausch sind somit ältere Geräte, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und lediglich als Zusatzheizung dienen. Maßgeblich ist hierbei das Herstellungsjahr. Für Öfen, die 1974 oder noch früher hergestellt worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre alt. Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen von 1975 bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Jahre 1985 bis 1994 und zu Ende 2024 alle Geräte ab 1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung. Abschließend steht jetzt noch die Entscheidung des Bundesrates aus. Weitere Informationen im Internet unter www.hki-online.de und www.bundestag.de Originaltext: HKI Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60093 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60093.rss2 Ansprechpartner: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. Frank Kienle - Geschäftsführer - Lyoner Str. 9 60528 Frankfurt am Main Tel.: 069-25 62 68-0 Fax: 069-25 62 68-100 E-Mail: info@hki-online.de Pressekontakt: Dr. Schulz Business Consulting GmbH Dr. Volker Schulz - Geschäftsführer - Berrenrather Str. 190 50937 Köln Tel.: 0221-42 58 12 Fax: 0221-424 98 80 E-Mail: v.schulz@dr-schulz-bc.de 323830 |
||||||
| Rheinische Post: Opel-Händler wollen sich mit 500 Millionen Euro an Sanierung beteiligen ... weiter | ||||||
| Rheinische Post: NRW hinkt beim Hochschulpakt hinterher ... weiter | ||||||
| Rheinische Post: RWE streicht Gratis-Strom für neue Mitarbeiter ... weiter | ||||||
| BNK Petroleum Inc. Adds Director of Geology ... weiter | ||||||
| Braunschweiger Zeitung: Medien-Info der Braunschweiger Zeitung ... weiter | ||||||
| Microsoft und MediaTek schliessen sich zusammen um die Entwicklung von Smartphones mit vielfältigen Multimediaanwendungen voranzutreiben ... weiter | ||||||
Seite 1 von 28430
| ||||||
LVZ: Kubicki: Union sieht in FDP nur einen Mehrheitsbeschaffer / Frontale Auseinandersetzung mit Unionspersonen und Positionen angekündigt (ots) - Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef, Wolfgang
Kubicki, hat für die Liberalen in Zukunft frontale
Auseinandersetzungen mit gewissen Unions-Positionen und Personen
angekündigt. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"
(Dienstag-Ausgabe) sagte Kubicki: "In Wahrheit hat die Union immer ... weiter
10.000 Freie Jobs|
|