Spezialisierte Palliativversorgung zügig umsetzen, Pflegeausbildung zusammenführen! / bpa begrüßt Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz 2009

(03.07.2009) (ots) - Die Gesundheitsminister der Länder und des Bundes haben in ihrer Jahreskonferenz in Erfurt zahlreiche Beschlüsse zu aktuellen gesundheits- und pflegepolitischen Themen gefasst und damit auch präzise Forderungen verknüpft. Im Bereich Pflege haben die Gesundheitsminister ausdrücklich begrüßt, dass mit einer gesetzlichen Änderung des § 37 b SGB V auf der Grundlage der Gesundheitsreform die Voraussetzungen für die häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen erheblich verbessert worden sind. Gleichzeitig forderten sie die Krankenkassen dazu auf, zügig Verträge nach § 132 d SGB V mit ambulanten Pflegediensten zu schließen, um ein flächendeckendes Angebot zur spezialisierten Palliativversorgung auch konkret umzusetzen und zu etablieren.

Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 6.200 private Pflegeeinrichtungen repräsentiert: "Wir begrüßen, dass die Gesundheitsminister unserem wiederholten Appell an die Krankenkassen Nachdruck verliehen haben: Der gesetzliche Anspruch Versicherter auf eine spezialisierte Palliativversorgung muss endlich umgesetzt werden!" Bereits seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 besteht dieser Anspruch. Allerdings fehlt es in der Regel immer noch an Verträgen mit den Krankenkassen, die es Ärzten und Pflegediensten ermöglichen, die spezialisierte Palliativversorgung in der Praxis tatsächlich zu erbringen. "In einigen wenigen Fällen existieren zwischenzeitlich Verträge, durch die Angehörige entlastet und sterbende Menschen speziell versorgt, unterstützt und begleitet werden können. Die weiteren Betroffenen, ob in der Häuslichkeit oder im Heim, warten dagegen weiterhin auf die Leistungen oder müssen Rechtsmittel gegen ihre Krankenkasse einlegen", so Tews.

Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe haben die Gesundheitsminister auch einstimmig beschlossen, die bereits vorliegenden Empfehlungen zu einer Zusammenführung der Pflegeausbildungen zu unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesseniorenministerium, so heißt es in dem Beschluss, sollten "gemeinsam die Initiative für die Zusammenführung der Pflegeausbildungen ergreifen". Die Erfahrungen aus den nunmehr abgeschlossenen Pflegeausbildungsmodellen sollten zeitnah in einen Reformprozess einmünden. Bernd Tews: "Das Modellvorhaben ?Pflegeausbildung in Bewegung' hat deutlich gezeigt, dass es keine Hindernisse für eine Zusammenführung der Pflegeausbildungen gibt."

Aus Sicht des bpa, der an der Durchführung des Modells aktiv beteiligt war, hat eine bundesweite Reform der Pflegeausbildung höchste Priorität. Bernd Tews: "Angesichts des demographischen Wandels steht die Pflege in Deutschland vor ganz neuen Herausforderungen." In dem Maße, wie die Menschen immer älter werden, nehmen chronische sowie gerontopsychiatrische Erkrankungen zu. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen stehen somit vor vielfältigen neuen Aufgaben. Hinzu kommen der medizinische Fortschritt und eine immer höhere Erwartungshaltung der Bevölkerung gegenüber Pflegeleistungen. "Somit ist es dringend erforderlich, gemeinsam neue Wege zu gehen."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Bernd Tews, Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60

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