Kündigung für Handyaufladung |
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| (11.08.2009) Arbeitnehmer zu sein, ist heute auch nicht mehr ganz einfach. Voll flexibel soll man sein – was oft nichts anders bedeutet, als dass sie mit einem machen können, was sie wollen. Zeitarbeitskräfte werden lieber gesehen als richtige, junge lieber als alte. Könner sind eben teuer. Man versteht ja auch, warum alle heutzutage so schrecklich sparsam sein müssen, wo sie doch den Bossen da oben das x-fache Salär und Riesenabfindungen zahlen sollen!
Nun dachte sich ein Arbeitnehmer aus Oberhausen, er könne sich auch mal auf Billigstrom umstellen. Er lud also regelmäßig sein Handy im Betrieb auf und sparte so … ja, wie viel eigentlich?! Damit muss sich das Arbeitsgericht Oberhausen nun befassen – denn sein Chef fand es anscheinend zuviel und kündigte dem Mann fristlos. Der Vorwurf lautet auf Stromdiebstahl. Man wusste als blutiger Laie nicht einmal, dass man Strom klauen kann! Außerdem monierte der Chef, sein Untergebener habe seinen Arbeitsplatz fotografiert. Der Arbeitnehmer ließ sich den Rauswurf nicht gefallen und zog vor Gericht. Der erste Gütetermin verstrich, es kam zu keiner Einigung. Dem Arbeitgeber schien es unakzeptabel, den Vorschlag des Richters anzunehmen: den Mann einfach weiter zu beschäftigen, da das Vergehen nicht gravierend sei. Der Mann sollte es allerdings zukünftig unterlassen, sich den Strom seines Arbeitsgebers zu Nutze zu machen und auch seinen Arbeitsplatz nicht nochmals fotografieren. Experten errechneten zwar, dass 100 Mal Aufladen eines Handys nicht mehr als zehn Cent kosten – aber es soll ja alles seine Ordnung haben! Nun kann der Mann seiner Tante Rosinante in Australien eben nicht per Foto zeigen, wo er arbeitet.
Der Chef blieb jedoch gnadenlos und uneinsichtig. Das Verfahren zieht sich also dahin – und was das den Steuerzahler kosten wird, kümmert niemanden! Gott sei Dank muss man das ja nicht verstehen!
329873 Eingestellt von admin f. |
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