10 wichtige Kriterien für die optimale Auswahl Filtrierender Halbmasken (FFP1, FFP2 oder FFP3) |
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| (06.11.2009)
1. Ermitteln der Filterklasse (FFP1, FFP2 oder FFP3):
FFP1: bis zum 4-fachen des Arbeitsplatz-Grenzwertes
FFP2: bis zum 10-fachen des Arbeitplatz-Grenzwertes
FFP3: bis zum 30-fachen des Arbeitplatz-Grenzwertes
2. Ausnahmen beachten:
Krebserzeugende Stoffe (z.B. Asbest): Keine FFP1-Maske
Radioaktive Stoffe: Keine FFP1- oder FFP2-Maske
Enzyme: Keine FFP1- oder FFP2-Maske
Biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 2: Keine FFP1-Maske
Biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe 3: Keine FFP1- oder FFP2-Maske
3. Ausatemventil:
Erhöht den Tragekomfort.
Zu empfehlen bei längerer Tragedauer.
Zu empfehlen für Brillenträger (kein Beschlagen).
4. Tragezeit:
Maximal 75 Minuten (Masken ohne Ventil).
Bei Verwendung von Masken mit Ausatemventil darf die ununterbrochene Tragezeit auf 120 Minuten verlängert werden.
Vor einem erneuten Einsatz ist eine Tragepause von mindesten 30 Minuten einzuhalten.
5. Arbeitsmedizinische Vorsorge für Maskenträger:
Das Tragen einer Atemschutzmaske bedeutet stets eine physiologische Belastung des Anwenders, da stets Ein- und Ausatemwiderstände zu überwinden sind.
Bei berufsbedingter Verwendung einer filtrierenden Halbmaske von mehr als 30 Minuten täglich sind Vorsorgeuntersuchungen, welche die Maskentauglichkeit des Anwenders bestätigen, erforderlich.
6. Verwendungsdauer / Wiederverwendbarkeit:
Nach der im August 2009 revidierten Norm EN149+A1:2009 können filtrierende Halbmasken auch als wieder verwendbar deklariert werden.
Die Masken sind zu kennzeichnen:
NR: Non reusable (nur für eine Schicht verwendbar)
R: reusable (wieder verwendbar)
7. Verwendung gegen Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Parasiten):
Die Filtermaterialien bieten grundsätzlich gute Filterwirkung gegen Mikroorganismen. Bei der Auswahl der Filterklasse ist stets auf die Risikogruppe des Mikroorganismus zu achten. Z.B. wurde das Influenza H1N1:09-Virus (Schweinegrippe) der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Beim Einsatz gegen Mikroorganismen darf eine filtrierende Halbmaske nur einmal benutzt werden.
8. Maximale Schutzwirkung:
Es ist auf eine möglichst dichte Verbindung zwischen Maskenrand und Gesicht zu achten.
Masken mit inneren Dichtlippen, einstellbaren Bebänderungen und einstellbaren Nasenbügeln helfen optimalen Dichtsitz zu erzielen.
Teilweise bieten die Hersteller unterschiedliche Maskengrößen.
9. Filterleistung und Produktfrische:
Der Hersteller muss die Verkaufsverpackungen mit einem Ablaufdatum kennzeichnen. Dieses liegt i. d. R. zwischen zwei und fünf Jahren ab Produktionsdatum.
Je frischer die Masken, desto größer die elektrostatische Filterwirkung.
10 . Auf- und Absetzen
Das An- und Ablegen der Masken soll, gemäß Hersteller-Gebrauchsanleitung, trainiert werden.
Nur eine Maske die dauerhaft und korrekt getragen wird, kann effizienten Schutz gewähren.
Filtrierende Halbmasken bieten Schutz gegen feste Partikel (Stäube, Fasern, Rauche) und flüssige Aerosole (z.B. Ölnebel).
Sie dürfen nicht zum Schutz gegen Gase und Dämpfe oder bei Sauerstoff-Mangel eingesetzt werden.
Schutzgut e.K. Arbeitsschutz
Olaf Harmuth
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