Straubinger: Lohnabstandsgebot muss eingehalten werden

(09.02.2010) (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berechnungs- verfahren für die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Klarheit geschaffen: Die Höhe der Regelsätze ist nicht generell zu beanstanden. Auch kritisierten die Richter nicht grundsätzlich die Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Im Gegenteil: Sie halten dieses Statistikmodell für eine "verfassungsrechtlich zulässige, weil vertretbare Methode zur realitätsnahen Bestimmung des Existenzminimums für eine alleinstehende Person". Vielmehr kritisieren sie intransparente Abweichungen von diesem Verfahren.

Wir brauchen künftig für jede Bedarfsgemeinschaft einen eigens berechneten Regelsatz, der transparent und nachvollziehbar ist. Insbesondere die Berechnungsmethode für die Regelsätze der Kinder muss angepasst werden, so dass etwa Hefte oder Füller von vorneherein in die Leistung eingerechnet sind. Auch außergewöhnliche höhere Bedarfe, wie beispielsweise im Fall einer Schwangerschaft, müssen künftig konkret berücksichtigt werden.

Es wird fristgerecht eine neue Form der Berechnung geben, die diesen Anforderungen gerecht wird. Es wird aber keine Totalrevision der Grundsicherung für Arbeitsuchende geben. Auch das Lohnabstandsgebot, nach dem der Erwerbstätige mehr bekommen soll als ein Transferempfänger, muss gewahrt bleiben. Arbeit muss sich weiter lohnen. Denn grundsätzlich ist es das Beste, Menschen in finanziell schwierigen Verhältnissen in die Lage zu versetzen, ihr Leben zu meistern, in dem sie arbeiten und die finanzielle Grundlage ihres Le¬bens durch eigene Erwerbstätigkeit schaffen.

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