Gsellenstück |
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| (22.02.2010) Tatjana Gsell sieht sich selbst nicht mehr sehr ähnlich – man erkennt sie dieser Tage vor allem an ihrem skandalträchtigen Handeln. Mittlerweile erblondet, wurde die Dame gerade vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main zu einem Strafbefehl über 230 Tagessätze zu je 200 Euro verurteilt, weil sie im Drogen- und Alkoholrausch zwei Unfälle verursacht hatte und Fahrerflucht beging. Den Lappen muss sie 18 Monate abgeben.
Gsell erhob zunächst Einspruch gegen das Urteil, erschien aber dann nicht zum Anhörungstermin und hatte auch ihren Frankfurter Rechtsanwalt kurz vorher entpflichtet. Angeblich hatte die gsellige Dame eine ausgeprägte Angststörung, die eine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung nicht ratsam erscheinen ließ, wie ihr ein Sportmediziner attestierte. Die Richterin recherchierte allerdings im Internet, dass Frau Gsell dadurch keineswegs an der Teilnahme an einer Modenschau gehindert wurde. Dort hatte sie ein Kleid vorgeführt. Damit war das Attest hinfällig und der Strafbefehl über 46000 Euro gültig.
Kokain und Alkohol hatten zu den beiden Unfällen geführt. Dass sie angesichts dessen lieber die Flucht ergriff, erscheint verständlich – aber leider wurde sie erkannt! Prominent zu sein, bedeutet eben nicht immer einen Vorteil! Wie man weiß, lässt die Partylady nichts anbrennen, sondern lebt aus den Vollen. Hoffentlich findet sie jetzt einen zahlungsfähigen Galan, der ihr die 46000 Euro Strafe vorstreckt. Denn dass die lebenslustige Gsellin eine solche Summe mal eben aus der Portokasse zahlt, muss man nicht annehmen. Sie behauptet natürlich, sie habe nicht soviel Geld. Möglicherweise ist das sogar wahr! Das Auto für den zweiten Crash war auf den Namen ihres Vaters zugelassen. Ob der noch Freude an seinem Gsellenstück hat, weiß man nicht. Nicht jedem liegt es, Vater einer Skandalnudel zu sein...
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