Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung |
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| (06.09.2010) (ots) - Wer nachts oder am Wochenende ein
rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum
Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die
Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang,
Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein
Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder
Nachtdienst nicht ohne Rezept. Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben. Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2 Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.apotheken-umschau.de Für die Nachricht "Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.apotheken-umschau.de 402196 |
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