Staatliches Glücksspielmonopol gestärkt / Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs |
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| (09.09.2010) (ots) - Als eine richtungsweisende Klarstellung und
Stärkung des staatlichen Glücksspielsmonopols begrüßte der
Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielmonopol. Der Verband fordert
Bundeswirtschaftsminister Brüderle auf, nun umgehend die vom Gericht
angemahnten Regelungen für die Glücksspielautomaten vorzulegen. "Der deutsche Weg, die Spielsucht über ein staatliches Glückspielmonopol einzudämmen, sei nun auch endlich europarechtlich abgesichert", erklärt Verbandsgeschäftsführer Werner Hesse. Der Europäische Gerichtshof habe nicht nur die nationale Souveränität auf diesem Feld bestärkt, sondern das deutsche Glücksspielmonopol im Grundsatz ausdrücklich zugelassen. Die Kritik der Richter, dass Ausnahmen für Automatenaufsteller oder im Bereich der Sportwetten nicht nachvollziehbar seien, werde vom Verband ausdrücklich geteilt. "Wenn der Gerichtshof hier einen Handlungsbedarf der Bundesregierung gerade mit Blick auf die Glückspielautomaten und ausländische Wettanbieter feststellt, können wir dies nur unterstützen", erklärt Hesse. "Das Suchtpotential von Geldspielautomaten ist unvergleichbar höher als von Lotterien. Der Bundeswirtschaftsminister ist nun in der Pflicht, diesen Bereich im Sinne des staatlichen Glücksspielmonopols zu regeln." Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2 Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305, pr@paritaet.org Für die Nachricht "Staatliches Glücksspielmonopol gestärkt / Paritätischer Wohlfahrtsverband begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs" übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Volständigkeit. Die inhaltliche Haftung liegt beim presserechtlichen Meldungsgeber: ots / www.der-paritaetische.de 402991 |
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