Gehb/Granold: Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen

(03.04.2006) (ots) - Zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Anfechtung von Scheinvaterschaften durch die Bundesjustizministerin erklären die Berichterstatterin, Ute Granold MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Wir begrüßen den Gesetzentwurf, der ein Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2004 aufgreift, die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im BGB um einen Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle zu ergänzen ("Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen", Drucksache 15/4028).

"Imbissväter" - so heißen im Alltagsjargon deutsche Männer, die ihre Vaterschaft verkaufen. Gezielt werden beispielsweise an öffentlichen Plätzen Männer für eine Vaterschaftsanerkennung gesucht. Aufgrund ihrer beson-deren Lage müssen und können diese Männer ihre mit der Anerkennung entstehenden Unterhaltsverpflichtungen für das Kind und selbstverständlich auch für die Mutter nicht tragen. Stattdessen zahlt der Steuerzahler. Eine Handhabe gab es bisher nicht; die rechtliche Anerkennung nicht leiblicher Kinder ist in diesen Fällen bisher legal. Es ist kein Geheimnis, dass es hierfür regelrechte Tarife gibt. Um die 5000 Euro liegt der Lohn für den Scheinvater. Ist die Mutter eine ausreisepflichtige Ausländerin ist darüber hinaus mit der Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes auch das Bleiberecht von Mutter und Kind verbunden. So geht die Innenministerkonferenz davon aus, dass es in nicht unerheblicher Anzahl zu Vaterschaftsanerkennungen kommt, die primär der Vermittlung eines Bleiberechts dienen.

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