WAZ: Niebel wirft Merkel Wahltaktik zu Lasten der Bürger vor
(ots) - FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hat Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) vorgeworfen, aus Wahltaktik notwendige Schritte
in der Wirtschafts- und Finanzkrise zu unterlassen. "Die Kanzlerin
braucht Steuersenkungen im Wahlkampf, aber Deutschland braucht
Entlastungen jetzt sofort", sagte Niebel der Westdeutschenweiter
Tillmann: Bevölkerung in Deutschland für Schuldenbremse
(11.02.2008) (ots) - Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB, sieht sich in
ihren Forderungen nach einer Schuldenbremse in der Föderalismusreform
II durch Umfragen bestätigt.
Nach einer soeben veröffentlichten Umfrage der
Bertelsmann-Stiftung zur Rolle der Bundesländer "Bürger und
Föderalismus" ist die Bevölkerung mehrheitlich für eine
Verschuldungsgrenze in der Verfassung. Dabei fällt auf, dass
insbesondere in den neuen Bundesländern der Anteil der Befürworter
noch stärker ist als im Westen. In Thüringen z. B. sind 54 % der
Befragten für die Einführung einer Schuldenbremse, das ist der
dritthöchste Wert unter den Ländern. Das ist durchaus so zu
verstehen, dass die Bevölkerung ein Gespür hat für die Notwendigkeit
einer nachhaltigen Finanzpolitik, und zwar gerade dort, wo die
öffentlichen Haushalte vor beträchtlichen Herausforderungen stehen.
Die Föderalismuskommission II muss das Meinungsbild in der
Bertelsmann-Umfrage ernst nehmen und für Bund und Länder
Schuldenbremsen einführen. In welcher Form das im Einzelnen
geschieht, ist in der Föderalismuskommission II zu beraten. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem einen
ausgeglichenen Haushalt als Regelfall verbunden mit zwei zusätzlichen
Komponenten: Ein Konjunkturfaktor soll im Konjunkturabschwung eine
begrenzte Kreditaufnahme erlauben und im Wirtschaftsaufschwung den
Staat zum Ansparen von Reserven verpflichten. Für Unglücksfälle wie
Naturkatastrophen soll darüber hinaus eine Ausnahme gelten, um diese
Sonderfälle im Haushalt auffangen zu können. Der Haushaltsausgleich
muss zumindest bis zum Erreichen des "Maastricht"-Kriterium für den
Schuldenstand i. H. v. 60 % des BIP vollständig sein, d. h. der
Haushalt darf überhaupt nicht defizitär sein.