WAZ: Poß unterstützt Forderung nach niedrigerem Eingangssteuersatz
(ots) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erhält
für seine Forderung nach einem niedrigeren Eingangssteuersatz
Rückendeckung aus der eigenen Partei. "Eine solche Steuersenkung
verspricht am ehesten positive Auswirkungen auf den Konsum. Denn es
profitieren insbesondere Menschen, die dieses Geld nichtweiter
(19.11.2008) (ots) - Der Vorstoß klingt zunächst einmal einleuchtend:
Es kann nicht sein, dass der demokratische Rechtsstaat eine Partei
wie die NPD alimentiert, die seine Abschaffung betreibt. Deshalb soll
den Rechtsextremen der Geldhahn zugedreht werden. Was sich so einfach
anhört, hat jedoch seine Tücken. Das Grundgesetz sagt in Artikel 21
schon jetzt, dass Parteien verfassungswidrig sind, die sich
anschicken, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen
oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Die
Verfassungsfeindlichkeit der NPD wurde trotz ihrer unappetitlichen
braunen Hetze aber nie zweifelsfrei festgestellt. Schuld daran sind
nicht zuletzt die etablierten Parteien selbst. Als sie vor fünf
Jahren ein Verbotsverfahren in Karlsruhe initiierten, winkten die
Richter ab, weil die Beweise zum großen Teil ein Produkt von V-Leuten
des Verfassungsschutzes waren. Seitdem gab es keinen neuen Anlauf
mehr, die NPD zu verbieten. Warum eigentlich nicht? Wenn ihre
Verfassungswidrigkeit so klar auf der Hand liegt wie von Union oder
SPD beschrieben, dann sollte die Beweislast dafür auch ohne das Zutun
der Geheimdienste erdrückend sein. Der Umweg über den Entzug der
Parteienfinanzierung wirkt da eher hilflos. Mit der dazu
vorgeschlagenen Grundgesetzänderung könnten womöglich auch Parteien
wie der Linken die staatliche Unterstützung entzogen werden. Es ist
doch so: Wenn das Verbot der NPD nicht gelingt, dann muss sich die
Gesellschaft politisch mit ihrem gefährlichen Gedankengut
auseinandersetzen. Der Trick mit der Finanzierung läuft nämlich sonst
auch Gefahr, in Karlsruhe gekippt werden.