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(20.11.2008) (ots) -
Sperrfrist: 20.11.2008 09:40
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Die Ausweitung des Identitäts- und Altersnachweises beim
Elektronischen Personalausweis auf 12- bis 16-Jährige Kinder und
Jugendliche muss überprüft werden. Dies fordern der Verein
Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), die Stiftung Digitale Chancen
und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung am 20. November. Erst mit
dem elektronischen Identitätsnachweis wird die Nutzung des neuen
elektronischen Personalausweises (ePA) im Rahmen von Geschäfts- und
Verwaltungsvorgängen über das Internet möglich. Im vorliegenden
Gesetzentwurf ist der Identitätsnachweis erst ab einem Alter von 16
Jahren vorgesehen. Die Herabsetzung dieser Altersgrenze oder
alternativ die elektronische Altersabfrage ohne Übermittlung
persönlicher Daten könnte viele Chancen für den Verbraucher- bzw.
Jugendmedienschutz eröffnen:
- Jugendliche können auf Community-Plattformen besser vor
Missbrauch geschützt werden. Mit der elektronischen
Identifizierung oder dem Nachweis des jugendlichen Alters kann
Gefahren durch eine unautorisierte Nutzung dieser Plattformen
durch Erwachsene entgegengewirkt werden. Grooming-Attacken
(Belästigung im Internet) können damit wirksam bekämpft werden.
- Durch die Einbeziehung der Eltern in den Prozess der
elektronischen Identifizierung wissen Erziehungsberechtigte, auf
welchen Plattformen sich ihre Kinder bewegen. Die
Medienkompetenz der Jugendlichen und der Eltern kann durch die
gemeinsame Nutzung gezielt gefördert werden.
Der DsiN-Vorsitzende Prof. Dieter Kempf erklärt dazu: "Jugendliche
sollen frühzeitig den Umgang mit den neuen Medien erlernen. Dazu
gehört, dass wir Ihnen den neuen ePA für mehr Online-Sicherheit
unbedingt zur Verfügung stellen."
In einem Positionspapier präsentieren DsiN, die Stiftung Digitale
Chancen und die FSM verschiedene Beispiele, wie der elektronische
Identitätsnachweis oder ein Altersnachweis für 12- bis 16-Jährige
auch unter Einbeziehung von Erwachsenen genutzt werden kann. Um
mögliche Chancen für den Jugendmedienschutz bei der Einführung des
elektronischen Personalausweises nicht zu verpassen, sollte im Rahmen
einer Analyse ein Risikovergleich der sich bietenden Alternativen für
eine elektronische Identitätsprüfung für unter 16-Jährige in Form
eines Gutachtens vorgenommen werden. Der Vorsitzende von Deutschland
sicher im Netz, Prof. Dieter Kempf, wird für die drei genannten
Organisationen das Positionspapier auf dem IT-Gipfel der
Bundesregierung vorstellen und ein Gutachten einfordern.
Download des Positionspapiers unter www.dsin.de
Originaltext: Deutschland sicher im Netz e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73648
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73648.rss2
Pressekontakt:
Deutschland sicher im Netz e.V.(DsiN): Albrechtstr. 10 a, 10117
Ber-lin, Angelika Pelz, Tel.: 030 - 27576310, Mail:
a.pelz@sicher-im-netz.de
FSM e.V.: Spreeufer 5, 10178 Berlin; Maja Winter, Tel.: 030
240484-30, Mail: winter@fsm.de
Stiftung Digitale Chancen: Fasanenstr. 3, 10623 Berlin, Jutta Croll,
Tel.: 030-43727730, Mail: jcroll@digitale-chancen.de
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