Informationen rund um Deutschland
 |
Alles griffbereit - auch im Notfall
(djd). Viele Menschen haben ihr ureigenes Ablagesystem für wichtige Papiere. Bei einer plötzlichen Erkrankung, einem Unfall oder dem Tod des Besitzers beginnt für die Angehörigen daher oft eine aufreibende Suche nach den in der ganzen Wohnung verstreuten Dokumenten. Denn wie soll man auf Anhieb erraten, dass etwa das Testament in weiter |

 |
 |
|
|
|
|
 |
 |
 |
Enorm - die Gesundheitsreform
|
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
(28.06.2004) (pp) Im Nachfolgenden die wichtigsten, für Patienten relevanten Neuerungen der Gesundheitsreform:
Praxisgebühr
Für jeden ersten Kontakt mit einem Arzt - auch per Telefon - fallen für Volljährige künftig pro Quartal zehn Euro an. Ausnahme: Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Sehtests zur Verschreibung einer Brille. Außerdem muss keine erneute Gebühr bezahlen, wer von seinem Hausarzt an einen Facharzt überwiesen wird. Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt die Praxisgebühr generell erspart. Fachärzte dürfen an Kollegen überweisen. Bei Bei Zahnärzten fällt immer eine Praxisgebühr von zehn Euro an. Bei Psychotherapeuten (Situation wechselt ständig) bitte bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erkundigen. Kontrollbesuche etwa beim Zahnarzt (zwei jährlich) oder zur Schwangerschaftsvorsorge sind gebührenfrei, solange keine Behandlung anfällt. Ausgenommen von der Praxisgebühr ist die Zahnsteinentfernung.
Zuzahlung bei Medikamenten, Hilfsmitteln und häuslicher Krankenpflege
Volljährige Patienten zahlen zehn Prozent der Kosten für Medikamente und Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte und Rollstühle, allerdings höchstens zehn und mindestens fünf Euro pro Packung bzw. Hilfsmittel. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente dürfen vom Arzt in der Regel nicht mehr rezeptiert werden. Ausnahmen bilden eventuell solche Medikamente, die lebensnotwendig sind, ohne rezeptpflichtig zu sein, also z.B. Vitamine. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente muss man also künftig so gut wie immer selbst bezahlen, ebenso alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die weniger als fünf Euro kosten. Bei Kosten unter fünf Euro zahlt man den tatsächlichen Preis. Für Krankengymnastik, Massagen und häusliche Krankenpflege zahlen Patienten zehn Euro fürs Rezept und zusätzlich zehn Prozent der Behandlungskosten. Die neuen Internetapotheken arbeiten teilweise mit reduzierten Zuzahlungsmodellen.
Sehhilfen
Volljährige erhalten im Normalfall kein Geld für Brillen mehr, es sei denn, sie gelten als blind oder schwer sehbehindert. Letzteres bedeutet, dass trotz bestmöglicher Korrektur eine Sehbeeinträchtigung von kleiner/gleich 0,3 auf beiden Augen vorliegt. Ausgenommen sind ebenfalls therapeutische Sehhilfen, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.
Krankenhaus
Krankenhauskosten für akute Behandlung, stationäre Vorsorge, Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen kostet für maximal 28 Tage 10 Euro pro Tag.
Fahrtkosten
Fahrtkosten zur stationären Behandlung werden noch erstattet, Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung sind nur noch im Ausnahmefall erstattungsfähig, etwa, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann. Innerhalb dieser Regeln werden Fahrtkosten mit dem Taxi nur noch dann erstattet, wenn der Arzt bescheinigt, dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
Geld zurück
Geld sparen können Versicherte mit Bonussystemen sowie Hausarztmodellen und speziellen Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke. Siehe dazu die jeweiligen Sondertexte.
Belastungsgrenze bei Zuzahlungen
Für die Gesamtbelastung durch Zuzahlungen gilt eine Höchstgrenze: maximal zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (abzüglich 4347 Euro für den ersten Mitversicherten und 3648 Euro für jeden weiteren Mitversicherten), bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Gerechnet werden auch Miet- und Kapitalerträge. Um der eigenen Kasse zu belegen, dass die jeweilige persönliche Belastungsgrenze überschritten ist, sollten sich Patienten sämtliche Kosten von Ärzten, Apothekern und Therapeuten quittieren lassen und die Belege sammeln. Dann entfallen für die Versicherten auf Antrag für den Rest des Jahres weitere Zuzahlungen.
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens vier Quartale hintereinander ärztlich behandelt wurde und außerdem entweder Pflegestufe 2 oder 3 hat oder zu mindestens 60 Prozent behindert oder erwerbsgemindert ist oder eine ständige ärztliche/psychotherapeutische Versorgung braucht, damit sich sein Zustand nicht lebensbedrohlich verschlimmert, seine Lebenserwartung nicht sinkt bzw. die Lebensqualität nicht langfristig beeinträchtigt wird.
Krankengeld
An den Versicherungsleistungen fürs Krankengeld wird sich nichts ändern, allerdings müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab dem ersten Januar 2006 das Krankengeld alleine finanzieren. Bis dahin finanzieren die Arbeitgeber diese Leistung noch je zur Hälfte mit. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro kommen zehn zusätzliche Euro pro Monat Kosten auf den Versicherten zu.
Gestrichene Kassenleistungen
Für Brillen gibt es kein Geld mehr, sofern es sich nicht um Kinder und Jugendliche sowie schwer Sehbehinderte handelt. Auch Entbindungs- und Sterbegeld sowie Sterilisation ohne medizinischen Grund sind gestrichen. Bei künstlicher Befruchtung gibt es maximal drei Behandlungsversuche, die Hälfte der Kosten dafür muss der Patient übernehmen.
Patientenquittung
Patienten können von Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine in verständlicher Form geschriebene Information über die medizinischen Leistungen und deren Kosten verlangen. Ausgestellt wird diese so genannte Patientenquittung nur auf Nachfrage entweder direkt nach jeder Behandlung oder einmal pro Quartal als Ausdruck. Wer sich den Nachweis einmal im Quartal nach Hause schicken lässt, bezahlt dafür eine kleine Gebühr.
Haushaltshilfe
An den Kosten für eine Haushaltshilfe muss man sich pro Tag mit zehn Prozent, mindestens aber mit fünf und höchstens mit zehn Euro beteiligen.
Neuregelungen für Rentner
Auf die Altersvorsorge aus Direktversicherungen und Pensionskassen mussten Rentner bisher den halben Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Nunmehr haben sie den vollen Betrag zu zahlen. Für Neurentner, die sich die Direktversicherung in einer Summe statt als monatlichen Rentenbetrag auszahlen lassen, war dies bisher abgabenfrei. Jetzt müssen sie dafür Beiträge zu Krankenkassen und Pflegeversicherung leisten.
Zahnersatz
Hier gilt die alten Regelung bis Ende 2004. Bis dahin gibt es nach wie vor Zuschüsse bis zu 65 Prozent der Kosten.
181346 |
|
|
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
|
|
|
|
 |
 |
|
|
|
|
|
|
|