(djd). Viele Menschen haben ihr ureigenes Ablagesystem für wichtige Papiere. Bei einer plötzlichen Erkrankung, einem Unfall oder dem Tod des Besitzers beginnt für die Angehörigen daher oft eine aufreibende Suche nach den in der ganzen Wohnung verstreuten Dokumenten. Denn wie soll man auf Anhieb erraten, dass etwa das Testament inweiter
(24.10.2001) Brauchen alte Menschen im Altersheim eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung? Die harmlose Frage birgt brisante Aspekte. Auch bei nachlassender geistiger Regsamkeit sind alte Menschen nach wie vor voll haftbar. Eine Kündigung der Privat-Haftpflichtversicherung ist keinesfalls ratsam. Denn nach dem Gesetz haftet der Verursacher eines Schadens in unbegrenzter Höhe und das gilt i.d.R. auch bei fortschreitender Demenz oder Alzheimer-Erkrankung. Statt Oma und Opa von der Privat-Haftpflicht abzumelden, sollten die Angehörigen lieber die Versicherungssumme überprüfen. Durch die enormen Kosten moderner Medizin können bei einem Personenschaden nämlich Schwindel erregende Summen zusammenkommen. Niedrige Deckungssummen reichen dann meist nicht aus. Angenehmer sieht die Lage bei der Hausratversicherung aus. Hier sollte man die bestehende Police den neuen Gegebenheiten anpassen. Die Versicherung des Heimbetreibers deckt meist nur Schäden, die durch hauseigene Geräte verursacht werden. Das bedeutet: Implodiert der Fernseher eines Heimbewohners, der keine eigene Hausratversicherung hat, muss er den kompletten Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. Und die Kosten für die Renovierung nach einem Zimmerbrand, verursacht durch einen defekten Fernseher oder Tauchsieder, können in die Zehntausende gehen. (r-g-z)